NEUROdiver Akademie · Mag.ª Patricia Weibold · akademie@neurodiver.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Referent:innenleistungen der NEUROdiver Akademie
Stand: Juni 2026 — Österreichisches Recht
Geltung dieser AGB: Diese AGB gelten für alle Rahmenverträge und Einsatzblätter zwischen der NEUROdiver Akademie (Mag.ª Patricia Weibold, nachfolgend „Auftraggeberin") und Referent:innen („Auftragnehmer:in"). Mit Unterzeichnung eines Rahmenvertrages oder Einsatzblattes werden diese AGB ausdrücklich anerkannt und sind Vertragsbestandteil.
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der NEUROdiver Akademie, Mag.ª Patricia Weibold, Währinger Straße 115/19, 1180 Wien (nachfolgend „Auftraggeberin"), gelten für sämtliche Werkverträge und Einsatzblätter, die zwischen der Auftraggeberin und natürlichen oder juristischen Personen als Referent:innen (nachfolgend „Auftragnehmer:in") abgeschlossen werden.
(2) Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung eines Rahmenvertrages zustande. Jeder konkrete Einsatz bedarf eines zusätzlich unterzeichneten Einsatzblattes. Mündliche Nebenabreden haben keine Rechtswirkung.
(3) Abweichende AGB der Auftragnehmer:in werden nicht anerkannt, auch wenn die Auftraggeberin diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Die Auftraggeberin behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorlaufzeit (mindestens 4 Wochen) zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website der NEUROdiver Akademie abrufbar. Bereits unterzeichnete Einsatzblätter werden von einer AGB-Änderung nicht berührt.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die selbständige Erbringung von Referent:innenleistungen im Rahmen von Seminaren, Workshops, Lehrgängen, Webinaren oder vergleichbaren Bildungsveranstaltungen der NEUROdiver Akademie. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Einsatzblatt festgelegt.
(2) Die Auftragnehmer:in verpflichtet sich insbesondere zu:
- Durchführung der vereinbarten Veranstaltung nach bestem Wissen und dem aktuellen Stand der Wissenschaft
- Bereitstellung der Seminarunterlagen spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn in digitaler Form zur Vervielfältigung durch die Auftraggeberin
- Führen einer vollständigen Anwesenheitsliste und Übermittlung an die Auftraggeberin am Seminartag
- Erstellung eines Verlaufsprotokolls (Stichpunkte) innerhalb von 5 Werktagen nach Seminarende
- Aktive Transfersicherung für die Teilnehmer:innen (z. B. Flipchartprotokoll, Umsetzungsmaßnahmen)
- Einhaltung des vereinbarten Zeitrahmens
(3) Die Auftragnehmer:in hat die übernommenen Leistungen grundsätzlich persönlich zu erbringen. Eine Vertretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin zulässig (siehe § 7).
(4) Die Auftraggeberin stellt die im Einsatzblatt vereinbarten Räumlichkeiten und technischen Hilfsmittel (gemäß Ausstattungsliste im Einsatzblatt) zur Verfügung. Die Auftragnehmer:in hat etwaige Sonderwünsche spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bekanntzugeben.
§ 3 Honorar, Fälligkeit & Verzug
(1) Das vereinbarte Honorar ist im Einsatzblatt festgelegt und versteht sich netto, zuzüglich der allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Es stellt ein Pauschalentgelt dar, mit dem sämtliche Vorbereitungs- und Nachbereitungsleistungen, die Referent:innentätigkeit sowie — sofern nicht gesondert vereinbart — Verpflegung abgegolten sind.
(2) Folgende Honorarbasen stehen zur Verfügung, die im Einsatzblatt verbindlich ausgewählt werden:
- Stundensatz (pro 60 Minuten tatsächlicher Leistungszeit, ohne Pausen)
- Honorar pro Unterrichtseinheit (à 45 Minuten Nettounterrichtszeit)
- Halbtagessatz (Leistungszeit bis zu 4 Stunden inkl. Pausen)
- Tagessatz (Leistungszeit bis zu 8 Stunden inkl. Pausen)
- Workshop-Pauschale (für klar definierte Workshop-Formate gemäß Einsatzblatt)
- Gesamtpauschale (für klar umrissene Projekte oder Lehrgänge mit definiertem Gesamtumfang)
(3) Die Honorarnote ist nach ordnungsgemäßer Leistungserbringung als PDF per E-Mail an akademie@neurodiver.at zu übermitteln und muss folgende Pflichtangaben enthalten: vollständiger Name und Adresse der Auftragnehmer:in, Datum der Leistung, genaue Leistungsbeschreibung (Bezug auf Einsatzblatt-Nr.), Nettobetrag, UID-Nummer (sofern vorhanden), Rechnungsdatum.
(4) Die Bezahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der vollständigen und ordnungsgemäßen Honorarnote durch Überweisung auf das von der Auftragnehmer:in bekanntgegebene Konto (IBAN/BIC).
(5) Bei unvollständigen oder fehlerhaften Honorarnoten beginnt die Zahlungsfrist erst mit Eingang der korrigierten Honorarnote.
(6) Ein Anspruch auf Honorar besteht nur bei ordnungsgemäßer Leistungserbringung. Unterbleibt die Leistung — gleich aus welchem Grund, auch bei Erkrankung — besteht kein Honoraranspruch, sofern die Storno-Regelungen gemäß § 5 keinen Ausfallanspruch begründen.
Reisekosten:
(7) Reisekosten werden grundsätzlich auf Basis der 2. Klasse öffentlicher Verkehrsmittel erstattet. Die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeugs wird nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung abgegolten (amtliches Kilometergeld gemäß aktuellem österreichischen Steuerrecht). Fahrtkosten bei einer einfachen Entfernung von mehr als 50 km werden nach gesonderter Vereinbarung erstattet. Reisekosten ohne vorherige Vereinbarung werden nicht erstattet.
§ 4 Pflichten & Qualitätsstandards
(1) Die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Wissenschaft, professionellen pädagogischen Standards und den Qualitätsvorgaben der NEUROdiver Akademie zu erbringen.
(2) Die Auftragnehmer:in erklärt, über die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche fachliche Qualifikation und Eignung zu verfügen und diese auf Verlangen der Auftraggeberin nachzuweisen.
(3) Die Auftragnehmer:in ist verpflichtet, alle Änderungen ihrer/seiner Kontaktdaten, Qualifikationen, steuerlichen Situation sowie das Bestehen oder den Wegfall einer Pflichtversicherung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(4) Die Auftragnehmer:in hat sicherzustellen, dass der gewählte Seminartitel sowie die verwendeten Materialien keine Marken-, Patent- oder Urheberrechte Dritter verletzen. Bei Rechtsansprüchen Dritter hält die Auftragnehmer:in die Auftraggeberin schad- und klaglos.
(5) Die Auftragnehmer:in stimmt zu, Aufträge für Bildungsveranstaltungen im Bereich Neurodiversität, Autismus-Spektrum, TEACCH und verwandter Themengebiete, die im Rahmen oder in Kooperation mit der NEUROdiver Akademie entstanden sind, ausschließlich über die NEUROdiver Akademie anzunehmen.
§ 5 Absage, Storno & Höhere Gewalt
Absage durch die Auftraggeberin:
(1) Die Auftraggeberin ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen, insbesondere bei Unterschreitung der vereinbarten Mindestteilnehmer:innenzahl, bei höherer Gewalt oder aus sonstigen wichtigen Gründen. Es gelten folgende Stornobedingungen:
- Absage mehr als 30 Tage vor dem Termin: kein Honoraranspruch der Auftragnehmer:in
- Absage 14 bis 30 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallsentschädigung
- Absage weniger als 14 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars als Ausfallsentschädigung
Ein Anspruch auf Ersatz weiterer Schäden (z. B. bereits gebuchte Reisen) besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Auftraggeberin.
Absage durch die Auftragnehmer:in:
(2) Bei Absage durch die Auftragnehmer:in gilt:
- Absage mehr als 30 Tage vor dem Termin: kein Honoraranspruch, kein Aufwandersatz
- Absage weniger als 30 Tage vor dem Termin: Die Auftraggeberin ist berechtigt, nachgewiesene Mehrkosten (z. B. Raummiete, Druckkosten, Organisationsaufwand) der Auftragnehmer:in in Rechnung zu stellen
- Wiederholte kurzfristige Absagen (mehr als einmal pro Kalenderhalbjahr) berechtigen die Auftraggeberin zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Rahmenvertrages ohne Entschädigungsanspruch der Auftragnehmer:in
Höhere Gewalt:
(3) Kann eine Veranstaltung aufgrund von Umständen, die keine der Parteien zu vertreten hat (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemie, behördliche Verbote), nicht stattfinden, besteht beiderseits kein Schadenersatzanspruch. Bereits geleistete Zahlungen sind rückzuerstatten. Beide Parteien bemühen sich in einem solchen Fall um eine einvernehmliche Ersatzlösung (z. B. Verschiebung des Termins, Online-Durchführung).
§ 6 Urheberrecht & Nutzungsrechte
(1) Die Auftragnehmer:in räumt der Auftraggeberin das einfache, auf den deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) beschränkte Nutzungsrecht an den für die jeweilige Veranstaltung erstellten Präsentationen, Handouts, Skripten und sonstigen Lehrmaterialien ein, und zwar ausschließlich für die Verwendung im Rahmen des beauftragten Seminars sowie auf der Lernplattform der NEUROdiver Akademie.
(2) Eine Weitergabe der Materialien an Dritte außerhalb des Teilnehmerkreises, eine Bearbeitung oder eine kommerzielle Verwertung durch die Auftraggeberin sind ohne gesonderte schriftliche Zustimmung der Auftragnehmer:in unzulässig.
(3) Die Auftragnehmer:in garantiert, dass die von ihr/ihm verwendeten Materialien keine Rechte Dritter verletzen. Bei begründeten Beanstandungen ist die Auftraggeberin berechtigt, die Verwendung der betreffenden Materialien sofort einzustellen.
(4) Alle von der Auftraggeberin erstellten Unterlagen, Konzepte, Lehrgangsdesigns und Curricula (soweit nicht von der Auftragnehmer:in eingebracht) verbleiben im ausschließlichen Eigentum der Auftraggeberin und dürfen von der Auftragnehmer:in nicht ohne ausdrückliche Zustimmung vervielfältigt, weitergegeben oder anderweitig genutzt werden.
§ 7 Vertretung & Erfüllungsgehilfen
(1) Die Auftragnehmer:in hat die vereinbarten Leistungen grundsätzlich persönlich zu erbringen. Eine Vertretung ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.
(2) Eine allfällige Vertretungsperson ist der Auftraggeberin mindestens 2 Wochen vor dem Termin mit Namen, Qualifikation und Kontaktdaten bekanntzugeben. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die vorgeschlagene Vertretungsperson aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen.
(3) Die Auftragnehmer:in haftet für alle Handlungen und Unterlassungen der Vertretungsperson oder sonstiger Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden gemäß § 1313a ABGB.
§ 8 Haftung & Gewährleistung
(1) Die Auftraggeberin haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(2) Die Auftraggeberin haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätet übermittelte Unterlagen der Auftragnehmer:in entstehen.
(3) Die Auftragnehmer:in haftet für alle Schäden, die der Auftraggeberin oder Dritten durch eine mangelhafte, fehlerhafte oder ausbleibende Leistungserbringung entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden durch inhaltliche Fehler in den Lehrmaterialien oder durch schuldhaftes Verhalten gegenüber Teilnehmer:innen.
(4) Die Auftragnehmer:in ist verpflichtet, für die Dauer der Zusammenarbeit eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu unterhalten und dies auf Verlangen der Auftraggeberin nachzuweisen.
(5) Eine Haftung der Auftraggeberin für den wirtschaftlichen Erfolg der Auftragnehmer:in (z. B. Mindest-Buchungszahlen über das vereinbarte Minimum hinaus) ist ausgeschlossen.
§ 9 Geheimhaltung & Datenschutz
(1) Die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Teilnehmerdaten, Geschäftsgeheimnisse, Konzepte, Preise, Kooperationspartner und interne Abläufe der Auftraggeberin — streng vertraulich zu behandeln und weder während noch nach Beendigung des Vertrages an Dritte weiterzugeben.
(2) Personenbezogene Daten der Teilnehmer:innen dürfen ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verarbeitet werden. Die Bestimmungen der DSGVO und des DSG sind einzuhalten. Ein Versenden von Teilnehmerdaten an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftraggeberin untersagt.
(3) Die Auftraggeberin verarbeitet personenbezogene Daten der Auftragnehmer:in (Name, Adresse, Kontaktdaten, Honorardaten, UID-Nummer) zur Erfüllung des Vertrages und zur Abrechnung (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur soweit gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Finanzamt).
(4) Die Auftragnehmer:in hat als betroffene Person folgende Rechte gegenüber der Auftraggeberin: Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenportabilität (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht zur Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at).
(5) Die Geheimhaltungspflicht gemäß Abs. 1 gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus auf unbestimmte Zeit. Ein Verstoß berechtigt die Auftraggeberin zur sofortigen Kündigung und zum Schadenersatz.
§ 10 Bildrechte & Öffentlichkeitsarbeit
(1) Die Auftragnehmer:in erklärt sich mit der Verwendung ihres/seines Namens, ihrer/seiner Kurzbiographie sowie — sofern bereitgestellt — ihres/seines Lichtbildes für die Bewerbung der Veranstaltungen der NEUROdiver Akademie einverstanden. Die Verwendung ist auf folgende Medien beschränkt: Website der NEUROdiver Akademie, Social-Media-Kanäle der NEUROdiver Akademie, Printmaterialien (Seminarprogramm, Lehrgangsfoldern).
(2) Eine Verwendung für andere Zwecke, insbesondere kommerzielle Werbung ohne Seminarbezug, oder die Weitergabe der Materialien an Dritte ist ohne gesonderte schriftliche Zustimmung unzulässig.
(3) Die Einwilligung gemäß Abs. 1 kann jederzeit schriftlich (akademie@neurodiver.at) widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit einer bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Nach Widerruf werden die Materialien schnellstmöglich aus den genannten Medien entfernt.
§ 11 Werkvertragsnatur & Sozialversicherung
(1) Die Zusammenarbeit zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmer:in begründet ausdrücklich kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis im Sinne des Österreichischen Arbeitsrechts. Arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen, insbesondere das AngG, AVRAG und AZG, finden keine Anwendung.
(2) Die Auftragnehmer:in ist nicht in die Betriebsorganisation der Auftraggeberin eingegliedert, unterliegt keinen Weisungen hinsichtlich Arbeitszeit und -ort über das vereinbarte Seminarformat hinaus und trägt das eigene Unternehmerrisiko.
(3) Die Auftragnehmer:in ist ausschließlich selbst verantwortlich für die Erfüllung ihrer/seiner steuerlichen Pflichten (Einkommensteuer, USt) sowie für die eigene sozialversicherungsrechtliche Absicherung (insbesondere gemäß GSVG). Die Auftraggeberin übernimmt diesbezüglich keine Verpflichtungen.
(4) Sollte wider Erwarten eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 2 oder Abs. 4 ASVG (freier Dienstvertrag) festgestellt werden, ist dies der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall gilt das vereinbarte Honorar als um die Dienstgeberabgaben wirtschaftlich reduziert vereinbart; die Auftragnehmer:in ist zur Rückerstattung der Differenz verpflichtet.
§ 12 Laufzeit & Kündigung des Rahmenvertrages
(1) Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Wichtige Gründe auf Seiten der Auftraggeberin sind insbesondere: wiederholte schlechte Evaluierungen durch Teilnehmer:innen, Verstöße gegen Geheimhaltungs- oder Datenschutzpflichten, wiederholte kurzfristige Absagen, Verlust der fachlichen Eignung, rechtskräftige Verurteilung der Auftragnehmer:in.
(3) Bereits unterzeichnete Einsatzblätter bleiben von einer Kündigung des Rahmenvertrages unberührt und sind zu erfüllen, es sei denn, der Kündigungsgrund betrifft auch die Einsatzblätter.
(4) Eine Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Rahmenvertrages und der Einsatzblätter bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden haben keine Rechtswirkung.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmer:in findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG) und des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Die Auftraggeberin ist jedoch berechtigt, die Auftragnehmer:in auch an deren allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
(5) Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Website der NEUROdiver Akademie unter https://neurodiver-akademie.at/agb-referent-innen abrufbar. Das Datum der letzten Änderung ist auf der Website ausgewiesen.
