Erklärung
Barrierefreiheit
Die NEUROdiver Akademie setzt sich für eine zugängliche Website ein. Diese Erklärung bezieht sich auf akademie.neurodiver.de und folgt den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie der EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist nach unserer Selbstbewertung mit den genannten Anforderungen weitgehend vereinbar. Ausnahmen und bekannte Einschränkungen sind unten aufgeführt.
Was wir umgesetzt haben
- Tastaturbedienung für alle interaktiven Elemente.
- Sichtbarer Fokusindikator mit hohem Kontrast — auch auf dunklen Hintergründen.
- „Zum Inhalt springen“-Link am Seitenanfang.
- Semantische Überschriftenstruktur (genau eine H1 pro Seite).
- Alternativtexte für inhaltlich relevante Bilder; rein dekorative Bilder sind als solche markiert.
- Formularfelder mit zugeordneten Beschriftungen, Pflichtfeldmarkierung und fehlertolerantem Validierungsverhalten (
aria-invalid,aria-describedby). - Live-Regions für asynchrone Statusmeldungen (Erfolg / Fehler).
- Berücksichtigung von
prefers-reduced-motion— Animationen werden reduziert, wenn das System dies signalisiert. - Anpassungen für den Windows High-Contrast-Modus (
forced-colors). - Responsives Layout, das bis 320 px Breite und bis 200 % Zoom funktioniert, ohne horizontales Scrollen zu erzwingen.
- Dokumentstruktur mit klaren Landmarks (
header,nav,main,footer).
Bekannte Einschränkungen
- Eingebettete Inhalte Dritter (z. B. Karten, Videoplattformen) können eigene Barrieren mitbringen, die wir nicht direkt kontrollieren.
- Einzelne PDF-Dokumente, die wir vor dem Stand der Erklärung veröffentlicht haben, sind ggf. noch nicht vollständig barrierefrei. Wir liefern den Inhalt auf Anfrage gerne in einem zugänglichen Format nach.
- Der Admin-Bereich ist intern und nicht Gegenstand dieser Erklärung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 1. April 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt und wird mindestens einmal jährlich überprüft.
Hinweise und Kontakt
Sie sind auf eine Barriere gestoßen oder benötigen Inhalte in einem zugänglichen Format? Wir freuen uns über jede Rückmeldung:
Schlichtungsverfahren
Sollten unsere Antworten Sie nicht zufriedenstellen, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. In Österreich ist dies das Sozialministeriumservice, in Deutschland die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).